Alle tierärztlich erbrachten Leistungen, Beratungen, Behandlungen oder Operationen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet.
Gebührenordnung für Tierärzte vom 28 . Juli 1999 (BGBl. I S. 1691 ff), unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1160) sowie der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008 (BGBl. I S. 1105 ff) und der 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 19. Juli 2017. Genaueres finden Sie auf der Internetseite der Bundestierärztekammer.
Gerne gehen wir mit Ihnen zusammen unsere Vorgehensweise und die Zusammensetzung der Rechnung durch.
Die Gebühr für die Leistung und die Medikamente sind unmittelbar im Anschluss an die Behandlung zu entrichten.
In unserer Praxis können Sie bar oder mit EC-Karte bezahlen. (Kreditkartenzahlung ist leider nicht möglich)
